ABSCHIED FACHINSTITUT FÜR BESTATTUNGEN


GUT, DASS ES JEMANDEN GIBT, DER SICH UM ALLES KÜMMERT.

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Abschied Fachinstitut für Bestattungen GmbH

ABSCHIED FACHINSTITUT FÜR BESTATTUNGEN


GUT, DASS ES JEMANDEN GIBT, DER SICH UM ALLES KÜMMERT.

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SCHON VOR DEM TRAUERFALL VERSORGT SEIN – MIT UNSERER BESTATTUNGSVORSORGE 


VORSORGE


„Der Tod gehört zum Leben.“

  • Sie sind es gewohnt, eigenverantwortlich zu handeln.
  • Sie bestimmen in jeder Situation über sich selbst.
  • Sie wünschen sich eine Absicherung für unvorhergesehene Ereignisse.
  • Sie möchten deshalb Ihrem Partner oder Ihrer Familie und Ihren Angehörigen die schwere Last einer Entscheidung in der psychisch äußerst belastenden Situation Ihres Ablebens nicht aufbürden.

Sprechen Sie mit uns über einen Bestattungsvorsorgevertrag.

Denn Vorsorge heißt:

  • selbst bestimmen
  • für die eigene Sache Verantwortung übernehmen
  •  und 100%ig festlegen, dass Ihre Wünsche diesbezüglich ausgeführt werden.
  • Notwendiges selbst regeln
  • Angehörige dadurch nicht belasten

Ihre individuellen Vorstellungen werden in Umfang und Inhalt mit einem Vorsorgevertrag verbindlich berücksichtigt.

Wir sehen es als eine unserer Aufgaben, Ihnen hilfreich zur Seite zu stehen und für alle Ihre Wünsche akzeptable Lösungen zu finden. Gerne kommen wir auch unverbindlich zu Ihnen nach Hause.

WAS SIND BESTATTUNGSKOSTEN?


Bestattungskosten sind alle Kosten, die im Rahmen einer Bestattung anfallen. Darunter fallen die Kosten des Bestatters, die Steinmetzkosten, Gebühren für Leichenschau, Grabnutzung, Standesamt, Trauerredner oder Geistlichen. Aber auch die Kosten für die Trauerfloristik, Leichenschmaus und Trauerkleidung muss beglichen werden.


Dies sollte, im Idealfall, vom Erbe des Verstorbenen gedeckt werden. Ist dies nicht möglich, müssen die nächsten Angehörigen für diese Kosten aufkommen. Können jene nachweisen, dass die finanzielle Belastung nicht aufwendbar ist, springt in seltenen Fällen, und nur bis zu einem bestimmten Betrag, der Staat für die Kosten ein.

WEITERE INFORMATIONEN


  • STERBEGELD

    Das Sterbegeld wurde von den gesetzlichen Krankenkassen ausbezahlt. Seit 2004 ist das Sterbegeld ersatzlos gestrichen worden und es gibt keine Bezüge mehr von der Krankenkasse. Einzig die Rentenversicherung bezahlt nach Antrag eine dreimonatige Vorschusszahlung der zuletzt ausgezahlten Rente aus. Entsprechende Formulare erhalten Sie bei uns, bereits individuell für Sie ausgefüllt. Etwas anders sieht die Lage bei Beamten aus. Verstirbt ein aktiver oder im Ruhestand befindlicher Beamter, müssen die vorausgezahlten Bezüge für den Sterbemonat nicht mehr zurückbezahlt werden. Auch wird ein Sterbegeld in Höhe vom zweifachen der Dienstbezüge ausbezahlt.  

  • STERBEGELDVERSICHERUNG

    Eine Sterbegeldversicherung kann bereits zu Lebzeiten abgeschlossen werden. Dabei wird ein monatlicher Beitrag eingezahlt, eine garantierte einmalige Leistung beim Ableben wird vertraglich geregelt. Wir empfehlen immer solch eine Versicherung nur als alleinigen Versicherungsnehmer abzuschließen und begünstigte Personen des Vertrauens eintragen zu lassen.  

  • LEBENSVERSICHERUNG

    Eine Lebensversicherung ist eigentlich dafür da, um Kredite oder auch Familienangehörige bei einem plötzlichen Tod abzusichern. Tritt der Tod ein, wird ein vorher vertraglich festgelegter Betrag an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Auch die Lebensversicherung kann für die Begleichung der Bestattungskosten herangezogen werden.

  • SPARGUTHABEN MIT SPERRVERMERK

    Dabei wird ein Betrag auf ein vom Vorsorgenden angelegtes Konto eingezahlt und mit einem sogenannten Sperrvermerk "Zum Zwecke der Begleichung der Bestattungskosten" versehen. Der Vorsorgende bleibt "Herr" über sein Geld, es ist bei den Banken sicher angelegt und wird mit dem aktuellen Zinssatz verzinst. Im besten Falle übersteigt der angelegte Betrag nicht das Schonvermögen laut Sozialgesetzbuch. Somit kann bei einer eventuell anfallenden Unterbringung in einem Seniorenheim - und der damit hohen finanziellen Belastung - nicht von Seiten des Staates auf das Konto zugegriffen werden.

  • SPARGUTHABEN / VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

    Sobald das Erbe geklärt worden ist, können auch alle Vermögensgegenstände der verstorbenen Person zur Begleichung der Bestattungskosten herangezogen werden. Dies sieht der Gesetzgeber auch explizit so vor, die Bestattungskosten sind von der Erbmasse abzuziehen.

  • FAMILIENANGEHÖRIGE

    Ehegatten und Nachkommen sind zur Begleichung der Bestattungskosten verpflichtet - wenn das Erbe hierzu nicht ausreicht. Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, bleibt diese Verpflichtung bestehen. Sollten die Bestattungskosten von den Nachkommen bezahlt worden sein, können die Kosten bei der nächsten Steuererklärung steuerlich geltend gemacht werden.

  • SOZIALSTAAT

    In seltenen Fällen werden die Bestattungskosten durch den Sozialstaat getragen. Dabei müssen sich alle Nachkommen (dessen Ehegatten und Kinder) einer eingehenden Vermögens- und Einkommensprüfung unterwerfen. Nur wenn keiner der Nachkommen für die Bestattungskosten aufkommen kann, springen die Sozialämter bis zu einem bestimmten Betrag ein und übernehmen die Kosten für eine einfache Beisetzung oder Beerdigung. Hier der Link zum Antrag der Stadt Regensburg.  


BESTATTUNGSKOSTEN


Es macht einen großen Unterschied welche Bestattungsform gewählt wird, ob ein Grab bereits vorhanden ist oder ein neues erworben werden muss. Da die Wünsche, Vorstellungen und Anforderungen sehr unterschiedlich sind, kann eine pauschale Kostenschätzung nicht ohne Weiteres abgegeben werden. In der folgenden Kostentabelle haben wir jeweils eine einfache Feuerbestattung und eine einfache Erdbestattung als Beispiel angenommen:

Einfache Urnenbeisetzung Einfache Erdbestattung
Kosten beim Bestatter 1.800,- € 2.000,- €
Fremdleistungen 550,- € 800,- €
Gebühren 40,- € 350,- €
Grabgebühren 250,- € 1.200,- €
Steinmetz -/- 2.500,- €
Gesamt 2.640,- € 6.850,- €

BESTATTUNGSKOSTEN INDIVIDUELL


Sie möchten eine Kostenschätzung zu Ihren Vorstellungen haben? Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und kontaktieren Sie uns, entweder per Telefon oder nutzen Sie das folgende Formular. Natürlich absolut unverbindlich und kostenlos. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Schicken Sie uns Ihre Anfrage.

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Sollten weitere Fragen bezüglich der Bestattungsarten und ihrer Kosten bestehen, rufen Sie uns gerne an.

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